Nr. 1) Der AUKTIONATOR Andreas Rötzer führt die jeweilige AUKTION unter besten sachkundigen Wissen, für den Einlieferer durch.

Nr. 2) Die Haftung wird für sämtliche ausgehändigte AUKTIONSLISTEN, AUKTIONSKATALOGE nicht übernommen. Wir schließen hier für techn. Angaben wie: Gewicht, Baujahr, Beschaffenheit usw. jegliche Gewährleistung aus. Der nach unserer fundierten Sachkunde erstellte AUKTIONSKATALOG dient nur zu Informationszwecken. Der gewerbliche Verkauf wird wie vor Ort besichtigt abgewickelt.

AUKTIONEN RÖTZER haftet nicht für Personenschäden, oder Schäden am AUKTIONS- bzw. Lagerort, des jeweiligen AUKTIONSGUTES, bzw. sonstigen Sachen. Haftbar ist jeder AUKTIONSBESUCHER für jeden durch ihn verursachten Schaden selbst.

Nr. 3) Wenn das AUKTIONSGEBOT dreimal wiederholt wird bekommt der Höchstbietende den Zuschlag. Neu ausgeboten wird, wenn es Zweifel am Höchstgebot gibt, grundsätzlich gilt das der Meistbietende an sein abgegebenes Gebot gebunden bleibt. Die Katalognummern können auch zusammen verauktioniert werden. Einige können auch ganz aus der AUKTION gestrichen oder vorgezogen werden.

Nr. 4) Die AUKTIONSTEILNEHMER müssen 18 Jahre sein und vollumfänglich geschäftsfähig. Sie können auch im Auftrag eines Dritten an einer AUKTION teilnehmen, bzw. für dessen Gewerbebetrieb Geschäfte abschließen. Jedoch gilt, das jeder Bieter mit Abgabe seines Personalausweisdokumentes als Selbstschuldner auf den jeweiligen Rechnungsbetrag in der Haftung steht. Bei Nichterfüllung wird der sofort fällige AUKTIONSBETRAG bei ihm eingezogen. Ausgehändigt wird nur bei vollumfänglicher Bezahlung, an unserer Treuhandkonto und vor deren Einsichtnahme.

Nr. 5) Der Aufschlag auf das jeweilige AUKTIONSGUT beträgt seitens AUKTIONEN RÖTZER, 18% zzgl. 19 % gesetzliche MWST. . Die Zahlung des Aufgeldes vom Bieter ist Pflicht. Das AUKTIONSGUT wird am jeweiligen Lagerort vorgehalten. Die Verladung sowie sonst. Arbeiten wie Abtransport fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des AUKTIONATORS. Generell gilt, der Käufer muss verpflichtend, alsbald das AUKTIONSGUT nach terminlicher Abstimmung abholen. Die Folgekosten für weitere kostenpflichtige Lagerhaltung verbunden mit sonstigen Arbeiten, wird weiter verrechnet an den Käufer. Für Schäden am Lager- bzw. AUKTIONSORT, oder etwaige Schäden beim Abtransport wird seitens AUKTIONEN RÖTZER keine Haftung übernommen. Grundsätzlich gilt: Jeder Schädiger haftet für einen verursachten Schaden im vorgenannten Zusammenhang, grundsätzlich selbst.

Bei Zuteilung des Gebotes geht die Gefahr von Einbruch und Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, unvorhergesehene Katastrophen jeglicher Art auf den Empfänger/ Bezieher über.

Nr. 6) Dem AUKTIONATOR selbst ist es überlassen Gebote zu akzeptieren, er muss es aber nicht. Er kann auch einen Bieterzuschlag vorbehaltlich erteilen. Dieser vorbehaltlichen Entscheidung hat sich der jeweilige Bieter unterzuordnen. Die Zahlungen sind sofort zu erbringen, hier ist die Gutschrift über das jeweilige AUKTIONSGUT/ GÜTER auf unserem Treuhandkonto maßgeblich, ein Scheck wenn auch bankbestätigt, wird hier nicht akzeptiert. Zahlbeträge über 5000,00 € werden nur elektronisch akzeptiert. Das generell am AUKTIONSORT befindliche AUKTIONSGUT (oder auf anderem Lagerort befindlich, im AUKTIONSKATALOG vermerkt), geht erst dann in das Eigentumsverhältnis über, wenn eine vollständige Bezahlung vorliegt. Hier gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

Nr 7) Verpflichtet sind wir nicht zur Mitwirkung einer Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten oder sonstigen Streitbeteiligungsverfahren.

Nr. 8) Bestandteil sind die vorgenannten AUKTIONSBEDINGUNGEN von AUKTIONEN RÖTZER für jeden zustande gekommen Verkauf, durch Zuschlag oder freihändiger VERKAUFS-AUKTION.

Aktueller Stand:

Regensburg: 21.06.2024 | AUKTIONEN RÖTZER | ra